Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Gültigkeit
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Geschäfte mit uns. Abweichende oder zu-sätzliche Bedingungen, insbesondere Ihre allfälligen allgemeinen Einkaufsbedingungen, sind nur dann anwendbar wenn dies aus-drücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Sonderanfertigungen und bei besonderen Verhältnissen behalten wir uns abweichende Be-dingungen vor.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Auftrag
Der Abschluss eines Vertrags und sonstige Vereinbarungen, auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Auftrags-
bestätigung verbindlich.
4. Preise
Alle unsere Preise verstehen sich netto in CHF (Schweizer Franken) oder EUR (Euro) exkl. MWSt. oder anderer Abgaben. Wir behalten uns vor, unsere Preise jederzeit zu ändern. Der Mindestfakturwert be-
trägt CHF 30.00, resp. EUR 50.00 zuzüglich einer Pauschale für Versand- und Verpackungskosten. Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung und Versand entstehen (wie z.B. Eil-
versand) verrechnen wir zusätzlich.
5. Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen ab Oensingen, unversichert. Ab einem Fakturawert von CHF 1'000.00 liefern wir frei Haus, Verpackung inbegriffen. Auslandsendungen erfolgen nach Aufwand gemäss vorheriger Absprache bzw. unserer Offerte.
Die Gefahr geht auf Sie als Käufer über sobald die Ware unser Haus verlässt, der Versand der Ware erfolgt damit auf Ihre Gefahr.
Wir behalten uns vor, Teillieferungen vorzunehmen. Lieferverzögerungen bei Teillieferungen ent-
binden Sie nicht von davon, die Restlieferung anzunehmen.
Lieferungen erfolgen in typkonformer Verkaufsware, wobei unsere Angaben dem Mittelwert ent-
sprechen. Abweichungen innerhalb der üblichen Toleranzen bleiben vorbehalten.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange Sie mit einer Zahlung im Rückstand sind.
6. Gewährleistung/Haftung
Liefern wir anstelle mangelhafter Ware umgehend als Ersatz spezifikationskonforme Ware, sind wir von weiteren Ansprüchen Ihrerseits befreit. Liefern wir keine Ersatzware, sind Sie berechtigt, Wande-
lungs- oder Minderungsansprüche, nicht jedoch Schadenersatzansprüche, geltend zu machen. Andere oder weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Bei Versuchs-/Entwicklungsprodukten sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Schäden an den gelieferten Waren, sofern Sie diese unsachgemäss oder vor-
schriftswidrig gelagert oder angewandt haben.
Falls wir Sie in anwendungstechnischer Hinsicht beraten, sei dies in Wort, Schrift oder durch Versu-
che, machen wir dies nach heutigem Wissensstand unserer Lieferanten. Sie sind jedoch nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Waren daraufhin befreit, ob diese für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren, Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung usw. geeignet sind.
Wir haften nicht für Verluste, Schäden oder Strafen wenn unsere Waren oder Leistungen verspätet oder allenfalls gar nicht erbracht werden können aus Gründen, die ausserhalb unseres Einfluss-
bereichs liegen, insbesondere bei höherer Gewalt wie Blitzschlag, Feuer, Explosionen, Sturm, Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, kriegerische Handlungen, Streiks, Embargo, Rohstoff-
mangel usw., oder hoheitliche Anordnungen, welche die Führung unserer Geschäfte beeinträchtigen.
7. Unverbindlichkeit der Angaben
Sämtliche Angaben, Bezeichnungen, Informationen, Daten, Tabellen und Zeichnungen auf unserer Website und unserem Web-Shop basieren auf Angaben und Unterlagen unserer Hersteller, Liefe-
ranten und Geschäftspartner oder auf langjährigen Erfahrung in der Praxis. Sie verstehen sich aus-
drücklich als Hinweise bzw. Empfehlungen ohne Gewähr und befreien Sie als Anwender unserer Produkte nicht davon, für den jeweiligen Verwendungszweck die geeigneten eigenen Prüfungen durchzuführen. Wir schliessen hiermit jegliche Haftung aufgrund der Angaben in diesen Unterlagen oder in sonstigen Mitteilungen ausdrücklich aus.
8. Beanstandungen
Bitte prüfen Sie alle Sendungen unmittelbar nach Erhalt. Beanstandungen bei Mängeln können wir nur berücksichtigen, wenn Sie uns diese innerhalb von 5 Arbeitstagen nachdem Sie die Ware erhal-
ten haben schriftlich mitteilen. Transportschäden sind sofort nachdem Sie die Ware erhalten haben dem Spediteur mitzuteilen.
Soweit Sie die gelieferten Waren verarbeitet oder angewendet haben, können wir Beanstandungen nicht mehr berücksichtigen, wenn Sie diese vorher nicht geprüft haben.
Falls Ihre Beanstandung berechtigt ist und rechtzeitig erfolgte, werden wir die Ware nach unserer Wahl austauschen oder zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Beanstandungen entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht.
9. Rücknahmen
Beanstandete Ware darf uns nur mit unserer ausdrücklichen vorhergehenden Zustimmung zurück-
gesandt werden. Wir sind nicht verpflichtet, falsche oder zuviel bestellte Ware zurückzunehmen.
10. Zahlung
Unsere Fakturen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne irgendwelche Abzüge zahlbar. Bei grösseren Auftragssummen, insbesondere bei Neukunden und einem Warenwert über CHF 500.00, können jederzeit abweichende Regelungen, wie z.B. Vorauskasse, getroffen werden.
Wird das Zahlungsziel überschritten, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen und pro Mahnung CHF 20.00 Mahngebühren.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentums-
vorbehalt geht auch durch Verarbeitung der gelieferten Waren zu einer neuen Sache nicht unter. Sie sind verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Eigentums-
rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und auf unser erstes Verlangen, alle Massnah-
men vorzunehmen, um unsere Rechte zu wahren, insbesondere die Eintragung des Eigentums-
vorbehalts zu bewirken.
11.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
11.3 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns entste-
henden Verbindlichkeiten ist unser Sitz (zur Zeit Oensingen, Schweiz). Das Rechtsverhältnis unter-
steht schweizerischem Recht, das Wiener Kaufsrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) ist ausgeschlossen.
Oensingen, Januar 2011


